logo

Der Landkreis Northeim betreibt derzeit die Ausweisung / Sicherung von Vogelschutzgebieten.

Im konkreten Fall geht es um das
Vogelschutzgebiet V08 „Leinetal bei Salzderhelden“,
Teilgebiet - "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte".

 Stellungnahmefrist: 07.10.2024

Der Landkreis Northeim teilt mit, dass er zur Umsetzung der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie, 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009) beabsichtigt, ein Teilgebiet des Vogelschutzgebietes V08 „Leinetal bei Salzderhelden“ im Bereich des Landkreises Northeim auszuweisen.

Aufgrund der bereits bestehenden Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte“ im Landkreis Northeim ist seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine 2. Änderungsverordnung erarbeitet worden.

Den Entwurf der Änderungsverordnung inklusive der Übersichtskarte sowie der Begründung können Sie ab Auslegungsbeginn, 06.09.2024, auf der Homepage des Landkreises Northeim einsehen und herunterladen.
Sie finden dies unter:

www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahrene

Gemäß § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) i. V. m. § 14 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) besteht die Möglichkeit, für in ihren Belangen Betroffene bis zum

Montag, 07.10.2024,

von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch zu machen.