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Ausbruch Blauzungenkrankheit

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Sehr geehrte Mitglieder,

nach der Feststellung eines Falls der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) in einem Rinderbetrieb in Hessen (Ehrenberg (Röhn) im Landkreis Fulda) am 01.06.2026 liegen nun auch Teile Niedersachsens in der 150 km Handelsrestriktionszone (siehe Anhang).
Unser Verbandsgebiet ist bis auf wenige Bereiche nördlich von Einbeck und im Raum Bad Gandersheim betroffen und liegt fast vollständig in der Handelsrestriktionszone.
Für eine Verbringung aus dieser Zone heraus in freie Gebiete Niedersachsens (und Deutschlands) gelten bestimmte Verbringungsregelungen. Welche Verbringungsregelungen für ungeimpfte Tiere, Jungtiere und Schlachtvieh gelten entnehmen Sie bitte der Übersicht im Anhang.

Es wird für 2026 weiterhin empfohlen, empfängliche Wiederkäuer (Rinder, Schafe), gegen den Serotyp BTV-3 und zusätzlich auch gegen BTV-8 zu impfen!

 

Wie erkenne ich die Blauzungenkrankheit?


Typische klinische Symptome insbesondere bei Schafen sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Später folgen Lahmheit, geröteten Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul sowie ein Anschwellen der Zunge. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten (nur bei hochempfänglichen Schafrassen). Bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.
Symptome bei Rindern sind vor allem Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls Blasen am Kronsaum auf.
Diese klinischen Erscheinungen ähneln Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS).

Weiterführende Informationen zu den Impfempfehlungen, die Vordrucke der notwendigen Tierhaltererklärungen sowie Erläuterungen zur Eingabe von Impfdaten im HIT finden Sie auf der Seite des LAVES.

Generelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts.

 

Zum Download hier die Verbringungsregelungen: 
 Verbringungsregelungen_BTV_8_260603.pdf