NSG- und LSG-Ausweisung Weper Gladeberg Aschenburg - Beteiligungsverfahren läuft
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Beteiligungsverfahren zur Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet läuft!
Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren des Landkreises Northeim zur Ausweisung des Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme, die alle Betroffenen prüfen und ggfs. wahrnehmen sollten, läuft bis zum 31. Juli 2018.
Bereits im Sommer 2017 wollte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises die Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" ausschließlich als Naturschutzgebiet betreiben. Dazu hat es auch Stellungnahmen und Einwände von Landvolk, Landwirtschaftskammer und vielen Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern gegeben.
Nach Überarbeitung der seinerzeitigen Entwürfe hat der Landkreis am 7. Juni 2018 in Moringen die weitere Vorgehensweise zur „Sicherung“ der Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) und das weitere Beteiligungsverfahren vorgestellt.
Wie in der Infoveranstaltung in Moringen bereits von den Landkreisvertretern angekündigt, liegen mittlerweile die Unterlagen zur Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet beim Landkreis bzw. den betroffenen Kommunen zur Einsicht aus.
Den Zugang zu den Unterlagen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter folgendem Link:
https://www.landkreis-northeim.de/magazin/artikel.php?artikel=7318&type=2&menuid=699&topmenu=33
Achtung:
Die bereits im letzten Jahr vorgetragenen Einwendungen werden nicht auf das neue Festsetzungsverfahren 2018 übernommen.
Daher ist erneut die Betroffenheit zu prüfen und die Stellungnahme, - angepasst auf den neuen Auflagenkatalog sowie die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet -, für die von Ihnen bewirtschafteten Bereiche abzugeben.
NSG- und LSG-Ausweisung Weper Gladeberg Aschenburg / Beteiligungsverfahren läuft
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Beteiligungsverfahren zur Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet läuft!
Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren des Landkreises Northeim zur Ausweisung des Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme, die alle Betroffenen prüfen und ggfs. wahrnehmen sollten, läuft bis zum 31. Juli 2018.
Do, 07.06.2018: Landkreis-Infotermin zur NSG- und LSG-Ausweisung
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet geplant
Bereits im letzten Jahr hat die UNB des Landkreises Northeim die Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Naturschutzgebiet betreiben wollen. Dazu hat es auch Stellungnahmen und Einwände von Landvolk, Landwirtschaftskammer und vielen Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern gegeben.
Nach Überarbeitung der seinerzeitigen Entwürfe stellt nunmehr der Landkreis am Donnerstag, 7. Juni 2018, um 18.00 Uhr in der Mensa der KGS Moringen, Waldweg 30, 37186 Moringen, die neuen Entwürfe und das weitere Beteiligungsverfahren vor. Betroffenen Mitgliedern wird eine Teilnahme empfohlen. (Die Einladung des Landkreises finden Sie auch unter "Termine".)
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Das Landvolk Northeim-Osterode ist die berufsständische Interessenvertretung der Landwirte und Landwirtinnen sowie des ländlichen Raumes in der Region Northeim-Osterode. Um unsere vielschichtigen Aufgaben verrichten zu können, unterhalten wir unsere Geschäftsstellen in Einbeck, Osterode und Uslar.
Im Fokus unserer Arbeit steht eine starke Interessenvertretung. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Anliegen seiner Mitglieder sowie ihrer betriebszugehörigen Familienmitglieder.
Die Beratung und Vertretung unserer Mitglieder im Umgang mit Behörden und Verbänden ergibt sich insbesondere bei
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der Erstellung von Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen von staatlichen / kommunalen Stellen
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dem Aus- und Neubau von Straßen und Wegen, sowohl in Bezug auf Trassenführung als auch Entschädigung
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