Aktionstag: SuedLink heizt ein -"Wir glühen vor"
Unsere Bauern setzen Zeichen am Aktionstag 22. November 2018, und zwar in Hammenstedt und Düderode im Rahmen der landesweiten Aktion "SuedLink heizt ein - „wir glühen vor!":
Dabei waren fast 40 Schlepper und rd. 60 Teilnehmer in Hammenstedt und 30 Schlepper und über 40 Teilnehmer in Düderode.
Ziel der Aktion war, erneut auf die Betroffenheit und Belange der Eigentümer und Land- und Forstwirte aufmerksam zu machen. So lang nicht klar ist, welche Auswirkung die Leitung auf unseren Boden hat und welche Früchte darüber überhaupt angebaut werden dürfen, bleiben wir kritisch. Dauerschäden in Höhe von 5 bis 15 % sind mittlerweile bei Leitungen belegt. Zudem sind aus unserer Sicht wiederkehrende Zahlungen berechtigt.
Danke an alle, die zu der gelungenen Veranstaltung beigetragen haben.
Bilder aus der Feldflur Hammenstedt und aus Düderode zur Zeit auf facebook
https://www.facebook.com/landvolk.nom.oha.de/
SuedLink heizt ein -"Wir glühen vor"
„SuedLink heizt ein“ – Bauern setzen Zeichen !
Landvolk und Waldbesitzer laden am 22. November zu Aktionen entlang der Trasse ein.
[neu / 17.11.2018: Die Landvolk-Kernforderungen finden Sie hier
20.11.2018 (Externe Unterlagen zum Thema SuedLink):
- TenneT - Leitlinien zum Bodenschutz
- TenneT - SuedLink Gleichstromkabel
- BNetzA-Poster Erdkabel
- BNetzA-Poster Freileitung
Landwirte und Waldbesitzer warten immer noch auf den versprochenen Dialog, den die Politik zum Netz-Ausbau für die Energiewende angekündigt und versprochen hat. Energiewende und Netzausbau sind nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die verstärkt land- und forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. „Nur mit der Akzeptanz der Betroffenen gelingt eine Baubeschleunigung. Diese kann durch wiederkehrende Zahlungen befördert werden“, erklärt Dr. Holger Hennies, Landvolk-Vizepräsident und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft SuedLink im Landvolk Niedersachsen. Land- und Forstwirte wollen am Donnerstag, 22. November, unter dem Motto „SuedLink heizt ein – Wir glühen vor“ mit verschiedene Aktionen die Betroffenheit der Land- und Forstwirtschaft beim Netzausbau für die Gesellschaft zu zeigen. „Entlang des Trassenverlaufs laden die betroffenen Kreislandvolkverbände von 15 bis 18 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Gesprächen, Glühwein und weiteren Aktionen ein.
Das Landvolk Northeim –Osterode wird zusammen mit dem Gemeindeverband Altes Amt an den beiden Standorten Düderode und Hammenstedt Aktionen durchführen. In Düderode soll bei dem Hof von Henning Zwickert, Zum Kampbusch 7, und in Hammenstedt an der Kreisstraße zwischen Elvershausen und Hammenstedt ein Bodenprofil zur Verdeutlichung der Auswirkungen der Verlegung eines Erdkabels ausgehoben und die Trassenbreite mit Schleppern beleuchtet werden.
Hierzu laden wir herzlich unsere Landwirte ein, uns mit ihren Schleppern zu unterstützen.
Der Ausbau der Höchstspannungsnetze wird aus der Sicht der SuedLink-AG und des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen eine ewige Belastung darstellen. Gerade bei der Erdverkabelung müssen die Belange der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden. Gemeinsam haben sie deshalb zehn Kernforderungen aufgestellt, die die ganze Bandbreite der Ausbaumaßnahmen widerspiegeln. Dazu gehört zum Beispiel der Schutz land- und forstwirtschaftlichen Flächen bei Planung und Umsetzung bis zur Kultivierung. Auch die strikte Beachtung eines Bodenschutzkonzeptes sowie der Schutz landwirtschaftlicher Infrastruktur-, Entwässerungs- oder Bewässerungssysteme sowie die Beweislastumkehr sind in dem Info-Flyer mit den zehn Kernforderungen aufgeführt. Darüber wollen Landwirte und Waldbesitzer mit ihren Mitbürgern am 22. November ins Gespräch kommen und vor Ort diskutierten. Alle Aktionen sind aufgeführt auf der Homepage des Landvolks Niedersachsen unter www.landvolk.net.
(Quelle:Landvolk Niedersachsen)
Altersrenten werden vorläufig bewilligt/ zukünftige Notwendigkeit von Hofabgabeklausel noch nicht geklärt
Da Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar erachten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Hofabgabe bei Rentenantragsstellung nicht mehr notwendig sein wird.
Die SVLFG hat in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), entschieden, zum 1. September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung – vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die Versicherten vermeiden.
Die bislang circa 4.000 bundesweit vorliegende Anträge werden hierfür nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung erhalten alle, die noch keine Rente nach dem ALG beziehen, die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen. Ein Pacht- oder Übergabevertrag als Abgabenachweis muß der SVLFG momentan nicht vorgelegt werden.
Die nur vorläufig zu zahlenden Leistungen werden bei endgültiger Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Wer keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des Gesetzgebers abwarten möchte, sollte dies der SVLFG kurzfristig mitteilen.
(Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
Dürrebeihilfe 2018
Die Antragsstellung läuft vom 1. November 2018 bis zum 30. November 2018.
Antragsannehmende Stelle: Landwirtschaftskammer Niedersachen in Northeim.
Für nähere Ausführungen zur Antragstellung verwenden Sie den nachfolgenden Link:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/33153.html
Allgemeine Info:
Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. € Dürrehilfen zur Verfügung. Wie aus einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen hervorgeht, sehen die Eckpunkte der Dürrebeihilfe vor, dass die Unterstützung auf existenzbedrohte Betriebe konzentriert wird. Die Eckpunkte selbst werden mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben. Dabei soll die Auszahlung der Hilfe schnell erfolgen, vermutlich in Form einer Abschlagszahlung.
Die durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu erfüllenden Kriterien um eine Dürrebeihilfe beantragen zu können sind umfangreich:
- Zunächst einmal muss der naturale Schaden größer 30% sein, damit eine Dürrehilfe beantragt werden kann. Das heißt, dass der Naturalertrag auf dem Acker- oder dem Grünland in diesem Jahr im Gegensatz zu den letzten 3 Wirtschaftsjahren 30% geringer sein muss. Eine Nachweislieferung ist bei vielen Ackerfrüchten aufgrund der Verkaufsbelege unproblematisch. Schwierig ist es hingegen z.B. bei Futterbaubetrieben, weshalb Schätzwerte herangezogen werden können.
- Zudem darf die Prosperitätsgrenze von 120.000 Euro bei Ehepaaren bzw. von 90.000 Euro bei Alleinstehenden nicht überschritten werden. Die Prosperität bezieht sich auf die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid. Bei einem Einzelunternehmen führt die Überschreitung der Prosperitätsgrenze zu einer 100%igen-Kürzung.
- Angerechnet wird auch ein hohes außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen. Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen dürfen nicht mehr als 35 % der gesamten Einkünfte ausmachen. Andernfalls ist das Unternehmen nicht hilfeberechtigt.
- Um eine Existenzgefährdung nachweisen zu können, soll das zumutbar kurzfristig liquidierbare Privatvermögen herangezogen werden. Je höher das Privatvermögen, desto geringer die Hilfe.
- „Cash flow III“ (im Wesentlichen der Gewinn in der Referenzperiode minus Entnahmen minus Tilgung plus Abschreibung plus Einlagen): Diese Kennziffer wird ins Verhältnis gesetzt zu den dürrebedingten Einkommensminderungen in der Boden- und der Tierproduktion. Eine Existenzgefährdung und damit eine Förderfähigkeit liegt vor, wenn der Dürreschaden größer ist als der durchschnittliche Cash flow III der letzten drei Jahre.
- Ferner gibt es für die Dürrehilfe eine Untergrenze (2.500 Euro) und eine Obergrenze (500.000 Euro).
(Quelle:Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Demo bei Agrarministerkonferenz
Die Verbände stellen folgende Forderungen auf:
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