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Bild: Landvolk / Rudolph

Nun ist auch unser Verbandsgebiet im Rahmen der Neuregelung der Landesdüngeverordnung durch "rote Gebiete" betroffen!!

(Aktualisierung zur Mitglieder-Info-Mail vom 22.12.2020)

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat am 22.12.2020 mitgeteilt, dass die nach Düngeverordnung notwendige Neuabgrenzung der sogenannten „nitratbelasteten“ Feldblöcke erst im März 2021 in Kraft treten kann.

Ab sofort besteht aber für jeden Betrieb die Möglichkeit, sich einen Einblick über die mögliche Betroffenheit über das Internet zu verschaffen. Dazu sind im so genannten „LEA-Portal“ der Agrarverwaltung unter https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
linksseitig die verschiedenen Ebenen durch „Häkchen“ zu markieren:
⊗ Düngeverordnung, Unterpunkte ⊗ „Düngeverordnung“, ⊗ „Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO“ und ⊗ „Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete“.

Auch wir im Kreisverbandsgebiet sind mit diversen Feldblöcken vor allem ab der Leine in westlicher Richtung bis an die Weser betroffen.

Zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 gelten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen als rotes Gebiet (=schraffiert), die Sie einsehen können, wenn in der Legende ein „Häkchen“ vor
⊗ "Gebiete nach § 13a Abs 4" und ⊗ "NDüngGewNPVO" - "Gebietskulisse Grundwasser" gesetzt ist.

Das ist in unserem Raum (vorerst) das gesamte Gebiet zwischen Leine und Weser!

 

Kartenübersicht-1

Kartenübersicht-2

 

Wir werden weiter dazu informieren und stehen auch mit dem Landesbauernverband im Rahmen der angelaufenen Anhörung zur Landesdüngeverordnung in Verbindung. https://landvolk.net/lpdartikel/duengeverbote-trotz-niedriger-nitratmesswerte/

 

Weitere Hinweise finden Sie auch Mitgliederbereich auf LBV-Ebene:

https://landvolk.net/landvolk-info-umwelt-und-landwirtschaft/