Achtung:
Frist zur Abgabe von Stellungnahmen:
Freitag, 12. Februar 2021
Nach der erfolgreichen "Intervention" gegen die Ausweisung des FFH-Gebietes 128 als Naturschutzgebiet hat nunmehr der Landkreis Northeim das Verfahren neu betrieben, und zwar als Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet.
Der Verordnungsentwurf inklusive der Begründung und den dazugehörigen Karten sind einsehbar bis zum 12.02.2021. Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken bei den Kommunen oder der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim vorgebracht werden.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage des Landkreises Northeim zu finden unter dem Pfad:
oder dem direkten Link:
Eine Einsicht in die Unterlagen kann auch bei den Städten Einbeck und Dassel oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim (Zimmer 26 / Tel. 05551 708139 [Hr. Ulmitz] / 05551 708140 [Frau Gehl]) erfolgen. Vor Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld erforderlich.
Für weitergehende Fragen steht auch Ihr Landvolkverband zur Verfügung.