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Von der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen sind Soforthilfen in Aussicht gestellt worden. Gut zehn Millionen Euro sollen in die niedersächischen Betriebe fließen. Um die Hilfen erhalten zu können, sollen die Landwirte die Verluste auf jedem einzelnen Schlag dokumentieren ( Ernteverlust im Vergleich zum Vorjahr, ggfs. Fotos). Momentan liegen noch keine Formblätter für einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor, diese sollen aber in Kürze bei der zuständigen Bewilligungsstelle erhältlich sein.

Besonders von der Dürre geschädigtes Grünland darf voraussichtlich ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde umgebrochen und neu angesät werden. Ein enstprechender Antrag kann bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Umweltsensibles Dauergrünland ist von dieser Regelung ausgenommen.