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Die Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen sind gesetzlich in der letzten Woche durch Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht worden. Jetzt steht auch die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, - und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Das geht aus einer Presseerklärung von Bundeslandwirtschaftlsministerin Julia Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier vom 29.03.2020 hervor.

Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden.

 

 Die Soforthilfen des  Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. EUR gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Die gesamte BMEL-Pressemeldung finden Sie hier.

In Niedersachsen soll voraussichtlich die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) für die Antragsstellung zuständig sein (Link).

 

Auf der Seite des BMEL finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern sowie die wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind. [BMEL-Link].

 

Weiterhin verweisen wir auf die zum Thema "Corona-Virus" stetig aktualisierte Seite unseres Landesbauernverbandes. Sie beinhaltet auch Hinweise zur Situation der Betriebe mit Saisonarbeitskräften und die Möglichkeit, Vermittlungsplattformen zu nutzen.