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Die Webseite https://saisonarbeit2020.bauernverband.de ist nunmehr freigeschaltet.

Auf diesem Portal müssen landwirtschaftliche Betriebe die Registrierung und Anmeldung ihrer Saisonarbeitskräfte für die Monate April und Mai 2020 vornehmen. Dieses Portal und das mit der Bundesregierung vereinbarte Anmeldeverfahren sind ausschließlich für Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie für deren Saisonarbeitskräfte vorgesehen.

 

Als erstes muss sich der Betrieb online auf dem Portal registrieren, dann kann man seine Saisonarbeitskräfte mit konkreten Einreisedaten anmelden. Diese Daten werden der Bundespolizei für die Einreise gemeldet. Zuvor müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Unterstützung erhalten sie von den Landesbauernverbänden. Eine Zuteilung oder Quotierung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes ist explizit nicht vorgesehen.

Entscheidend ist, dass die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der Einreise und auf den Höfen eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Einreise sowie eine Trennung von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den ersten 14 Tagen.

Informationen, Merkblätter und Checklisten für Betriebe sind auf dem Portal als Download hinterlegt. Ebenso sind dort Informationen für die Saisonarbeiter in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Ungarisch, Russisch und Rumänisch zu finden.

Die Webseite wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und der Bundespolizei erstellt und entspricht den strengen Vorgaben der DSGVO.