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 Achtung:

Die Antragsfrist für die Sammelanträge auf Agrarförderung und Umweltmaßnahmen ist doch nicht verlängert worden und
endet am Freitag, 15. Mai 2020!!

 

Die von der EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/501 vom 6.4.2020 ermöglichte Verschiebung des Schlusstermins für die GAP-Antragstellung 2020 auf den 15. Juni  wird in Deutschland nicht umgesetzt. Das hat das BMEL kürzlich in einer Pressemitteilung bestätigt. Das BMEL hofft damit, den Auszahlungstermin für die Direktzahlungen Ende des Jahres sicherstellen zu können.

Hinsichtlich der ebenfalls von der Kommission per Durchführungsverordnung (EU) 2020/532 ermöglichten Erleichterungen bei bestimmten Verwaltungskontrollen und Vorortkontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für das Jahr 2020 hält sich das BMEL im Hinblick auf die nationale Umsetzung noch bedeckt. Allerdings findet der komplette Artikel 33 a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 für die „Kontroll-technische Durchführung“ der „Gelben Karte“ im Jahre 2020 keine Anwendung, d.h. für Flächenübererklärungen entfällt in diesem Jahr die Pflicht für zusätzliche Nachkontrollen vor Ort (s. Art. 4 Abs. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/532).